Impressum und Datenschutz auf der Website: Das musst du angeben
Welche Angaben ein Einzelunternehmen in Österreich auf der Website braucht, wo sie hingehören und was seit Juli 2025 nicht mehr nötig ist.

Impressum und Datenschutz sind das, was bei einer neuen Website gern bis zum Schluss liegen bleibt. Das ist verständlich, aber riskant: Beides gehört zu den Pflichten für Unternehmens-Websites in Österreich. Hier siehst du, was die Wirtschaftskammer (WKO) dazu schreibt, so aufbereitet, dass du es an einem Abend erledigen kannst.
Ich bin Webdesigner und kein Jurist. Die Angaben unten stammen aus den WKO-Informationen (Stand August 2025 bzw. Oktober 2026) und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hilft die Wirtschaftskammer.
Welches Gesetz gilt für wen?
Für Websites gelten mehrere Regelwerke gleichzeitig. Welche Angaben du brauchst, hängt davon ab, ob dein Betrieb im Firmenbuch steht.
- E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG): gilt für jede kommerzielle Website, also jede unternehmerisch betriebene Seite, egal ob du etwas verkaufst oder nur deinen Betrieb vorstellst.
- Gewerbeordnung (§ 63 GewO): für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, zum Beispiel ein klassisches Einzelunternehmen.
- Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB): für Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, etwa e.U. oder GmbH.
- Mediengesetz (§ 25 MedienG): die sogenannte Offenlegung. Sie gilt zusätzlich, für private und für kommerzielle Websites.
Die Angaben nach dem Mediengesetz dürfen gemeinsam mit den übrigen Impressumsangaben auf einer Seite stehen. Laut WKO gilt das Ganze für jede Form elektronischer Inhalte, auch für Social-Media-Auftritte.
Das gehört ins Impressum (Einzelunternehmen)
Für ein Einzelunternehmen, das nicht im Firmenbuch steht, nennt die WKO diese Angaben:
- Name (und Firma, falls sie nicht dem Namen entspricht),
- Anschrift, an die man Schriftstücke zustellen kann (Standort der Gewerbeberechtigung bzw. tatsächliche Niederlassung),
- Unternehmensgegenstand, also kurz, was du machst,
- Kontaktdaten, mit denen man dich schnell und direkt erreicht: mindestens zwei, zum Beispiel E-Mail und Telefonnummer oder E-Mail und Kontaktformular,
- UID-Nummer, sofern du eine hast,
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer,
- Hinweis auf die anwendbaren gewerberechtlichen Vorschriften (in der Regel die Gewerbeordnung) und wo man sie findet, zum Beispiel mit einem Link auf ris.bka.gv.at,
- Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit einer Aufsicht unterliegt. Die WKO empfiehlt, in jedem Fall die Gewerbebehörde anzugeben,
- Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, sofern vorhanden.
Rechtsform, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht brauchst du als nicht eingetragenes Einzelunternehmen nicht. Bist du ein e.U. oder eine GmbH, kommen Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Firmensitz dazu. Betreibst du einen Webshop, müssen laut WKO jedenfalls Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben sein.
So geht’s: Schreib die Liste in einem Textdokument auf, streich ab, was für dich nicht zutrifft, und setz sie auf eine eigene Seite „Impressum“, die von jeder Unterseite aus erreichbar ist. Die WKO rät, das Impressum direkt auf der eigenen Website zu veröffentlichen und nicht nur auf die WKO zu verweisen.
Kleine oder große Website?
Das Mediengesetz unterscheidet zwischen kleinen und großen Websites. Das ist wichtig, weil große Websites mehr angeben müssen.
- Klein ist eine Website, die sich auf die Präsentation deines Unternehmens, deiner Leistungen oder Produkte beschränkt. Auch ein einfacher Webshop ohne redaktionelle Beiträge zählt dazu. Produktbewertungen oder ein Gästebuch machen eine Seite laut WKO nicht groß. Hier genügen Name bzw. Firma, Unternehmensgegenstand und Wohnort bzw. Sitz.
- Groß ist eine Website, deren Inhalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen. Dann kommen unter anderem eine Blattlinie dazu und bei Gesellschaften weitere Angaben zu Organen und Gesellschaftern.
Das Beispiel der WKO: Eine Tischlerei, die auf ihrer Seite allgemeine Kritik an der Verwendung bestimmter Holzsorten veröffentlicht, hat eine große Website. Bei einem Hotel, das zusätzlich auf regionale Sehenswürdigkeiten hinweist, spricht die WKO von einem Grenzfall und rät, lieber zu verlinken als eigene Beiträge zu schreiben.
Bei reinen Ratgeber- oder Infoseiten, wie du sie vielleicht als Blog planst, gibt die WKO-Broschüre keine eindeutige Einstufung. Wenn du Ratgeber-Artikel mit eigener Meinung planst, frag im Zweifel vorher bei der Wirtschaftskammer nach.
Die Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist etwas anderes als das Impressum. Sie erklärt, welche personenbezogenen Daten du über die Website erhebst und was du damit machst. Das betrifft schon ein einfaches Kontaktformular oder einen Newsletter.
Laut WKO sollte sie als eigene, gut sichtbare Seite eingebunden sein, mit einer eigenen Adresse wie deine-website.at/datenschutz. Ein Hinweis nur im Impressum genügt laut Europäischem Datenschutzausschuss nicht. Bei einem Formular verlinkst du sie so, dass man sie vor dem Absenden sieht.
Inhaltlich nennt die WKO unter anderem:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (das bist du),
- welche Daten du erhebst, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage,
- an wen du sie weitergibst, auch an Dienstleister,
- wie lange du sie speicherst,
- die Rechte der Besucher: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch,
- das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde,
- bei einer Einwilligung (zum Beispiel für den Newsletter) den Hinweis, dass man sie widerrufen kann.
Die vollständige Liste findest du im WKO-Ratgeber zur Datenschutzerklärung (Link bei den Quellen). Wichtig: Schreibe nur hinein, was auf deiner Website wirklich passiert. Eine Vorlage, die Dinge nennt, die du gar nicht nutzt, hilft niemandem.
Was sich 2025 geändert hat
Die europäische ODR-Verordnung zur Online-Streitbeilegung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben. Wenn auf deiner Website noch ein Hinweis mit Link zur EU-Plattform steht, hat ihn die WKO zur Entfernung empfohlen. Es lohnt sich, dein altes Impressum einmal darauf durchzusehen.
So gehst du vor
- Klär, ob du im Firmenbuch stehst. Davon hängt ab, ob GewO oder UGB gilt.
- Schreib die Impressumsangaben auf (Liste oben) und setz sie auf eine eigene Seite. Verlinke sie im Footer jeder Seite.
- Prüf, ob deine Website klein oder groß ist. Wenn du nur dich und deine Leistungen vorstellst, ist sie klein.
- Erstell eine Datenschutzseite, die zu dem passt, was deine Website wirklich tut (Formular, Newsletter, Analyse).
- Wirf einmal im Jahr einen Blick drauf. Neue Dienste oder Änderungen bei dir gehören auch hinein.
Ein Impressum mit Name, Anschrift, Tätigkeit und mindestens zwei Kontaktwegen plus eine eigene Datenschutzseite sind die Grundlage jeder Unternehmens-Website in Österreich. Die genauen Angaben hängen von deiner Rechtsform ab.
Häufige Fragen
Reicht es, im Impressum nur auf die WKO zu verlinken?
Nein. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, das Impressum direkt auf der eigenen Website zu veröffentlichen und nicht nur zu verlinken.
Gehört die Datenschutzerklärung ins Impressum?
Besser nicht. Laut WKO soll die Datenschutzerklärung als eigene, gut sichtbare Seite eingebunden sein. Ein Hinweis nur im Impressum genügt laut Europäischem Datenschutzausschuss nicht.
Muss ich den Link zur EU-Streitbeilegungsplattform noch angeben?
Nein. Die ODR-Verordnung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben. Die WKO empfiehlt, den Hinweis und den Link von der Website zu entfernen.
Du brauchst eine einfache Seite?
Mit Klickfest baue ich schlanke Websites für heimische Betriebe, die am Handy funktionieren und Anfragen bringen.
Quellen
Alle Angaben habe ich mit diesen Quellen geprüft (Stand: 29. Oktober 2026). Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – bei Detailfragen hilft die Wirtschaftskammer.


