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Werbung in der Gemeinde: Gemeindezeitung, Vereine und Kirtag richtig nutzen

Lokale Werbung, die nach Nachbarschaft klingt und nicht nach Flugblatt. Mit echten Preisbeispielen, Steuer-Hinweisen zum Sponsoring und einer Checkliste für den Kirtag.

Ortskern mit Kirchturm vor Bergen in Oberösterreich
Kurz gesagtLokale Werbung wirkt, wenn sie persönlich ist: Gesicht zeigen, Hände schütteln, Visitenkarte dalassen.

In Österreich kennt man sich. Wer in der eigenen Gemeinde sichtbar ist, wird weiterempfohlen – beim Wirt, am Fußballplatz, nach der Messe. Diese Art von Werbung lässt sich nicht kaufen, aber du kannst ihr ordentlich auf die Sprünge helfen.

In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie du Gemeindezeitung, Vereine und Feste so nutzt, dass es zu deinem Betrieb passt. Nicht mit der Gießkanne, sondern gezielt, persönlich und mit einem klaren Gefühl dafür, was es kostet.

Die Gemeindezeitung: gelesen von vorne bis hinten

Die Gemeindezeitung landet in fast jedem Postkasten im Ort, und viele lesen sie tatsächlich durch – vom Vorwort des Bürgermeisters bis zu den Geburtstagen. Genau deshalb ist ein Inserat dort für einen lokalen Betrieb oft sinnvoller als eine breite Online-Anzeige.

Damit du ein Gefühl für die Kosten bekommst, ein echtes Beispiel: Die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya hat für ihre Stadtnachrichten 2025 eine Auflage von 4.200 Stück angegeben, zugestellt an alle Haushalte. Ein Achtelseiten-Inserat kostete dort 201,60 Euro, eine Viertelseite 302,60 Euro, jeweils zuzüglich 5 Prozent Werbeabgabe und 20 Prozent Umsatzsteuer. Wer sechs Inserate im Jahr bucht, bekam 10 Prozent Rabatt. In kleineren Gemeinden ist es oft deutlich günstiger, in größeren teurer – frag einfach im Gemeindeamt nach dem aktuellen Tarif.

Noch wertvoller als ein Inserat ist oft ein redaktioneller Beitrag. Viele Gemeindezeitungen stellen neue Betriebe, Jubiläen oder Lehrabschlüsse vor. Das kostet meist nichts und wird lieber gelesen als jede Anzeige.

  • Inserat: ein klarer Satz, was du machst, plus Telefonnummer und Website
  • Ein Gesicht statt nur Logo – am besten ein Foto von dir im Betrieb
  • Ein konkreter Anlass: „Jetzt Heizungsservice vor dem Winter ausmachen“
  • Redaktionell: Jubiläum, neuer Lehrling, neues Angebot – kurz im Gemeindeamt anfragen

So geht’s: Ruf diese Woche im Gemeindeamt an und frag nach drei Dingen: Inseratentarif, Erscheinungstermine fürs nächste Jahr und ob es Platz für Betriebsvorstellungen gibt.

Vereine unterstützen: Sponsoring oder Spende?

Ein Banner am Fußballplatz, die Dressen für die U12, ein Inserat in der Festschrift der Feuerwehr: Vereinswerbung bringt Sichtbarkeit und Sympathie. Und sie zeigt, dass dir dein Ort etwas bedeutet.

Steuerlich lohnt es sich, den Unterschied zwischen Spende und Sponsoring zu kennen. Laut Wirtschaftskammer sind Spenden grundsätzlich freiwillige Zahlungen ohne Gegenleistung und deshalb nur in bestimmten Fällen absetzbar. Sponsorzahlungen dagegen können als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn ihnen eine angemessene Werbeleistung gegenübersteht und das Sponsoring eine breite öffentliche Werbewirkung hat – etwa durch dein Logo auf den Trikots oder eine gut sichtbare Bande.

Die WKO empfiehlt außerdem, die erbrachte Werbeleistung genau zu dokumentieren. Ganz praktisch heißt das: eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Verein, was du zahlst und was du dafür bekommst, und ein paar Fotos von Banner oder Trikots. Welche Variante für dich steuerlich am besten passt, besprichst du am besten mit deiner Steuerberatung.

  • Schriftlich festhalten: Betrag, Zeitraum, Werbeleistung (Banner, Logo, Durchsage)
  • Fotos machen und mit der Rechnung des Vereins ablegen
  • Lieber ein Verein, den du länger begleitest, als fünf kleine Einmal-Aktionen

Kirtag, Adventmarkt, Bauernmarkt: Gespräche statt Flugblätter

Bei Festen kommst du mit Leuten ins Reden, die nie auf deine Website gefunden hätten. Ein kleiner Stand muss nicht verkaufen – er soll Gespräche anstoßen. Eine Gärtnerei kann Kräuter zum Selbsttopfen anbieten, ein Elektriker eine kleine Ausstellung mit sparsamen Leuchten, die Tischlerei Mustermann lässt Kinder Nistkästen zusammennageln. Mitmachen bleibt in Erinnerung.

Für den Standplatz ist meist der Veranstalter zuständig, bei Märkten oft die Gemeinde selbst. Frag dort rechtzeitig nach, welche Regeln gelten, was der Platz kostet und ob du Strom bekommst. Wenn dein Stand auf einem Gehsteig oder einer Straße stehen soll, die nicht ohnehin für das Fest gesperrt ist, gilt: Die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als dem Verkehr, ausdrücklich auch zur Werbung, braucht nach § 82 der Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung. Das klärt in der Regel der Veranstalter für alle gemeinsam.

  • Ein Satz, der erklärt, was du machst – groß und gut lesbar am Stand
  • Visitenkarten oder kleine Kärtchen mit QR-Code zu deiner Website
  • Eine Mitmach-Aktion oder ein kleines Gewinnspiel
  • Jemand, der freundlich anspricht – nicht hinter dem Tisch sitzen bleiben

Plakate und Banner: Wo sie hängen dürfen

Ein Banner am Gartenzaun an der Ortseinfahrt wirkt verlockend. Hier lohnt sich aber ein kurzer Blick ins Gesetz: Außerhalb des Ortsgebiets sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb von 100 Metern vom Fahrbahnrand nach § 84 StVO grundsätzlich verboten. Ausnahmen muss die Behörde bewilligen, und unerlaubt aufgestellte Werbung kann sie auf Kosten des Eigentümers entfernen lassen.

Innerhalb des Ortsgebiets ist mehr möglich, aber auch hier gilt: auf fremdem Grund nur mit Erlaubnis, und bei größeren Tafeln vorher im Gemeindeamt fragen. Ein Banner am Vereinsgelände, das du über dein Sponsoring vereinbart hast, ist meist der unkomplizierteste Weg.

Gemeinsam mit Nachbarbetrieben

Allein ist ein Inserat oft zu teuer, gemeinsam wird es leistbar. Fünf Betriebe aus dem Ort teilen sich eine ganze Seite in der Gemeindezeitung: „Ihre Handwerker aus Deutsch-Wagram“. Oder ihr macht eine gemeinsame Aktion zum Schulbeginn, einen Adventkalender mit 24 Betrieben oder einen Gutscheinpass, der in allen Geschäften gilt.

Das spart Kosten, wirkt stärker als jede Einzelanzeige und bringt dir obendrein Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen, die nicht dasselbe machen wie du. Der Elektriker empfiehlt die Malerin, die Malerin empfiehlt den Bodenleger.

So geht’s: Schreib drei Betriebe in deinem Ort auf, die dieselbe Kundschaft haben wie du, aber etwas anderes anbieten. Ruf einen davon an und schlag eine gemeinsame Aktion vor.

Sichtbar bleiben, auch nach dem Fest

Wer dich am Kirtag kennengelernt hat, sucht dich ein paar Wochen später vielleicht im Internet. Dann sollte er dich auch finden: mit einer aktuellen Website, einem gepflegten Google-Unternehmensprofil und einer Telefonnummer, unter der jemand abhebt oder zurückruft.

Ein schönes Detail: Wenn du ein Foto vom Fest postest, auf dem Besucherinnen und Besucher gut erkennbar sind, frag vorher kurz um Erlaubnis. Das gehört zum guten Ton und sorgt dafür, dass sich alle gern an den Tag erinnern.

Merk dir

Lokale Werbung wirkt, wenn sie persönlich ist: Gesicht zeigen, Hände schütteln, Visitenkarte dalassen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Inserat in der Gemeindezeitung?

Das ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. In Waidhofen an der Thaya kostete 2025 eine Achtelseite 201,60 Euro bei 4.200 Stück Auflage, zuzüglich Werbeabgabe und Umsatzsteuer. Den aktuellen Tarif deiner Gemeinde bekommst du im Gemeindeamt.

Kann ich Vereinssponsoring von der Steuer absetzen?

Laut WKO können Sponsorzahlungen als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn eine angemessene Werbeleistung mit breiter Werbewirkung gegenübersteht. Reine Spenden ohne Gegenleistung sind nur eingeschränkt absetzbar. Halte die Vereinbarung schriftlich fest und sprich mit deiner Steuerberatung.

Darf ich ein Werbebanner an der Straße aufhängen?

Außerhalb des Ortsgebiets sind Werbungen innerhalb von 100 Metern vom Fahrbahnrand nach § 84 StVO grundsätzlich verboten, außer die Behörde bewilligt eine Ausnahme. Im Ortsgebiet brauchst du die Erlaubnis des Grundeigentümers, und bei Werbung auf Gehsteig oder Straße eine Bewilligung nach § 82 StVO.

Wie machst du das in deinem Betrieb?

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Quellen

Alle Angaben habe ich mit diesen Quellen geprüft (Stand: 27. Oktober 2026). Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – bei Detailfragen hilft die Wirtschaftskammer.

  1. Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya: Inseratwerbung Waidhofner Stadtnachrichten – Infoblatt 2025
  2. Unternehmensserviceportal (USP): Werbeabgabe
  3. WKO: Unterschied zwischen Spende und Sponsoring
  4. Forvis Mazars Österreich: Sind Sponsor:innenzahlungen Betriebsausgaben?
  5. JUSLINE: § 82 StVO – Bewilligungspflicht für Benützung von Straßen
  6. JUSLINE: § 84 StVO – Werbungen und Ankündigungen außerhalb von Ortsgebieten
Kenny Trappl
Kenny Trappl

Waldviertler, lebt in Gänserndorf und baut mit Klickfest Websites für heimische Betriebe. Auf Servus Kundschaft schreibt er über alles, was Kundschaft bringt. Mehr über mich

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